Herr Birk-Braun hat den Fachanwalt für Verkehrsrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:
Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Verkehrsrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein besonderer Spezialist für:
- generelles Verkehrszivilrecht, das sich aufteilt in drei immens wichtige Rechtsgebiete mit täglicher Relevanz:
- Das wichtige Verkehrshaftungsrecht, bei dem es darum geht, wer im Zweifel für Schaden oder entstandene Kosten im Verkehr haftet. Haftung bei Gebrauch und Betrieb von Fahrzeugen fallen darunter, aber vor allem die klassische Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung, die bei Unfällen für die Kostenverteilung eine große Rolle spielt.
Hierzu kommt das Rechtsgebiet über die Schadenspositionen, das nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei sogenannten Bagatellschäden beispielsweise bei Mietwägen Anwendung findet, aber auch für (unter vielen anderen Punkten) Mietwagenrechnungen, Reisekosten oder Rabattveränderungen bei der Verkehrshaftpflichtversicherung eine große Rolle spielt.
Abgeschlossen wird dieser große Themenpunkt durch die Rechtsprechung um die Beweislast bei Schäden, die Frage des Mitverschuldens und damit verbundender Haftungsquoten, sowie die komplizierten Rechtsverhältnisse bei Schäden im Ausland oder einer Versicherung im Ausland, sowie Unfällen mit unbekanntem Schädiger und die Auswirkungen auf Schaden und Versicherung.
- Dann das Verkehrsvertragsrecht, das sich schwerpunktmäßig mit dem geschäftsmäßigen Umgang mit Verkehrsmitteln wie Auto, Lastwagen, Bus usw. auseinandersetzt. Dazu zählt das wichtige Kaufrecht für Neuwagen und Gebrauchtwagen, das alle Gebiete des Kraftwagenkaufs und Kraftfahrzeugkaufs umfasst, beispielsweise Mängel, Haftung oder auch Leasing, aber auch garantierte Bestellfristen und privaten Verkauf.
- Abschließend das Versicherungsrecht im Verkehrsrecht, das sich mit der obligatorischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, der Voll- oder Teil-Kaskoversicherung, der Fahrerschutzversicherung sowie der für die Kosten des Rechtsfalls relevanten Verkehrsrechtsschutzversicherung befasst.
- Schließlich das staatliche Verkehrsrecht, angeführt vom Verkehrsstrafrecht vorwiegend bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit und dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht vorwiegend bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Zu schnelles Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahrerflucht und anderes gehört in diese Kategorie.
- Zusätzlich das Verkehrsverwaltungsrecht mit Fragen des Führerscheins und des Fahrzeugscheins, der Fahrerlaubnis und der Kraftfahrzeugs-Zulassung. Diese umfasst heute die klassischen Sicherheitsverpflichtungen, als auch die Umweltschutzgesetze. Dieselplaketten und andere Problematiken fallen ebenfalls in diese Kategorie.
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Verkehrsrecht. Beispielsweise die Rolle von Verkehrskameras, Feststellung der Schuldverteilung und andere spezifisch verkehrsrechtliche Fragen.
Herr Birk-Braun ist Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
In allen Gebieten des Verkehrsrechts ist somit Herr Birk-Braun Ihr idealer Partner in Bietigheim, Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung.
Stichworte Verkehrsrecht:
- Unfallregulierung,
- Schmerzensgeld,
- Haushaltsführungsschaden,
- Fahrerlaubnissperre,
- Fahrerlaubnisentziehung und -wiedererteilung,
- Straf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.