Rechtsanwalt Dr. Matthias Mehl Bietigheim

Dr. Matthias Mehl

Rechtsanwalt und zusätzlich Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht.

Herr Dr. Mehl befasst sich als engagierter Anwalt neben seinen Fachanwaltsgebieten Familienrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht besonders mit dem Arzthaftungsrecht und dem Wettbewerbsrecht, sowie mit allgemeinem Zivilrecht. Er ist außerdem Mitglied bei den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Motto: Durch persönlichen Kontakt Ihre Interessen wirkungsvoll durchsetzen.

Rechtsgebiete

§ Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Matthias Mehl hat den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:

Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.

Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist ein besonderer Spezialist für:

  • Das Recht der Wohnraummietverhältnisse. Darunter fallen vor allem private Mietverhältnisse mit privaten und öffentlichen Vermietern, sowie Wohnungsvermietungsgesellschaften. Vermietung, Kündigung von beiden Seiten, Wohnrechte, Kündigungsschutz im besonderen Fall, Räumungen, Mietvertragsgestaltung, Nebenkostenfragen und vieles mehr fallen in diese Hauptkategorie.
  • Das Recht der Gewerberaummietverhältnisse. Dabei handelt es sich ebenfalls um die Regelung von Kündigung, Kündigungsschutz, Mietvertragsgestaltung, Nebenkostenfragen, und vielem mehr im Zusammenhang mit der Vermietung von Gewerbeimmobilien an Gewerbetreibende wie z.B. Handwerker, Gastwirte und vielen mehr.
  • Das Pachtrecht. Typischerweise ein landwirtschaftlicher Mietvertrag über ein Stück Land mit dem Recht auf Fruchtziehung, d.h. Bewirtschaftung mit dem Ziel von pflanzlichen Erträgen. Gilt aber ebenso für Schrebergärten und private Wochenendgrundstücke, die typischerweise oft noch Obstbaumwiesen beinhalten.
  • Wohnungseigentumsrecht. Dabei geht es um das Recht an der eigenen Immobilie, die selbst bewohnt wird, sowie generell um Wohnimmobilien im Unterschied zu Gewerbeimmobilien. Ein extrem weites Feld, bei dem Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum (z.B. bei der Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnblock) eine große Rolle spielen. Desweiteren beschäftigt sich dieses Recht mit der Begründung des Wohnungseigentums (wie es erworben wird), der Teilungserklärung (Einteilung des Wohnungseigentums in Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum und zum Wohneigentum anderer Parteien, sowie Sondereigentumsfragen), dem Einräumungsvertrag (wenn mehrere Parteien Eigentümer eines Wohn- oder Sondereigentums sind), der Sondernutzungsrechte, der Wohnungseigentümergemeinschaft und dessen Verwalter sowie des Wohnungseigentums als Kapitalanlage.
  • Maklerrecht. Rechtsfragen rund um den Maklervertrag und Immobilienmakler, sowie Mietmakler als Vermittler von Miet- und Wohneigentums, sowie Immobiliengeschäften. Vergütungsfragen, Haftungsfragen, Pflichten und Rechte.
  • Nachbarrecht. Dort werden Sachfragen zwischen Nachbarn und Dritten geregelt. Im privaten Nachbarrecht die klassischen Nachbarschaftsfragen, was die Nutzung und auch Notstände mit einschließt, sowie die Grundlage von allem, die Grenzziehungen und Markierungen. Im öffentlichen Nachbarrecht Fragen der Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen, die Rechte des Staats am privaten Eigentum seiner Bürger, sowie der Abwägung zwischen verschiedenen öffentlichen Interessen im Falle eines Nutzungskonflikts zweier öffentlicher Institutionen.
  • Grundzüge des Immobilienrechts. Erwerb, Besteuerung, Finanzierung, Immobilienwirtschaft, Immobilien in Unternehmen und im Privatbesitz. Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  • Bezüge zum öffentlichen Recht, z.B. Steuerrecht und Nutzungsrechte.
  • Besonderheiten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beim Verfahrensrecht und Vollstreckungsrecht.

Stichworte Mietrecht

  • Mietvertragsgestaltung,
  • Räumungsklagen,
  • Kündigungen,
  • Eigenbedarf,
  • Mieterhöhungsverlangen,
  • Mietminderung,
  • Schönheitsreparaturen,
  • Kaution,
  • Schimmel- und Feuchtigskeitsproblematik,
  • Nebenkostenstreitigkeiten,
  • Lärmbelästigung,
  • Gewerberaummietrecht.

Stichworte Wohnungseigentumsrecht

  • Beschlussanfechtung,
  • Prüfung von Jahresabrechnungen,
  • Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen,
  • Beratung von Verwaltern,
  • Teilungserklärung,
  • Wohngeld,
  • Gemeinschaftseigentum,
  • Sondereigentum,
  • Prüfung von Kaufverträgen über Wohnungseigentum.

§ Familienrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Mehl hat den Fachanwalt für Familienrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:

Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Familienrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.

Der Fachanwalt für Familienrecht ist ein besonderer Spezialist für

  • Familienthemen, klassisches Familienrecht: Ehe und Scheidung, Familien- und Kindschaftsrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Mediation, Familienrecht im Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht, sowie Familienrecht im öffentlichen Recht. Außerdem das Recht eingetragener und nichehelicher Lebensgemeinschaften.
  • Kosten und Verfahren im Familienrecht: Antragstellungen, Bürokratie, Gerichtsverfahren, Scheidungsverfahren, Mediationsverfahren, Schlichter, u.v.m.
  • Internationales Privatrecht im Familienrecht: Wie verhalten sich die Rechtsumstände, wenn einer der Partner oder beide andere Staatsangehörigkeiten haben? Generell die sogenannte Auslandsberührung, beispielsweise auch, wenn eine Ehe, auch von Inländern, im Ausland geschlossen wurde.
  • Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung: Im höchstpersönlichern, sensiblen Bereich rund um die Familie erwirbt der Fachanwalt durch Erfahrung und Fortbildungen Zusatzqualifikationen, die der Schwierigkeit und der Sensibilität der Situationen Rechnung tragen.

In allen Gebieten des Familienrechts ist somit Rechtsanwalt Dr. Matthias Mehl Ihr idealer Partner in Bietigheim, Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung.

Stichworte Familienrecht

  • Scheidung,
  • Güterrecht,
  • Zugewinnausgleich,
  • Sorgerecht,
  • Umgang und Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • Ehevertrag,
  • Kindesunterhalt,
  • Lebensgemeinschaften,
  • Elternunterhalt,
  • Abstammung,
  • Gewalt in der Ehe,
  • Versorgungsausgleich.
Aktuelle Fortbildungen im Familienrecht:

Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleichsrecht und Abstammungsrecht (ForSA, Koserow, 15.6.2018)
Über aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich und zum Abstammungsrecht

Taktik im familiengerichtlichen Verfahren (ForSA, Koserow, 14.6.2018)
Praxisrelevante Fragestellungen und Methoden speziell im Hinblick auf taktisch sinnvolles Vorgehen.

Aktuelle Rechtsprechung zum Vermögensrecht, Kindschaftsrecht und Verfahrensrecht (ForSA, Koserow, 13.6.2018)
Über aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Vermögensrecht, Kindschaftsrecht und Verfahrensrecht

Das Einmaleins im Unterhaltsrecht (Rechtsanwaltskammer Stuttgart, 12.5.2017)
Grundlagen der Einkommensermittlung: Steuerlast, Korrekturen in der Besteuerung, primäre und sekundäre Altersversorgung – Kindesunterhalt: Umgang mit der Unterhaltstabelle, Probleme der Einkommensveränderung, anteilige Haftung der Eltern für Kindsbedarf – Ehegattenunterhalt: Bedarfsermittlung, Betreuungsunterhalt, Begrenzung und Befristung

§ Sozialrecht

Dr. Matthias Mehl hat den Fachanwalt für Sozialrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:

Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Sozialrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.

Der Fachanwalt für Sozialrecht ist ein besonderer Spezialist für:

  • Arbeitsförderungsrecht:
    Darunter fällt der große Bereich der Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Hartz IV, sowie spezielle Arbeitsförderungsmaßnahmen im Bereich der Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Berufsleben, sowie finanzielle Arbeitsförderung von geringfügiger Beschäftigung. Auch die Leiharbeit und der Mindestlohn fallen unter diesen Bereich.
  • Sozialversicherungsrecht:
    Die deutsche Sozialversicherung deckt alle Bereiche ab, in denen alle Bürger mittels einer Versicherung für gerade notleidende Bürger, die ehemalige Beitragszahler sind, aufkommen.
    Dazu gehören Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung. Es handelt sich dabei beim Sozialversicherungsrecht primär um die Pflichtversicherungen mit entsprechenden Pflichtleistungen.
  • das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • den Familienlastenausgleich:
    Kindergeld und Elterngeld gehören dazu ebenso wie Unterhaltsansprüche, Kinderunterhalt, aber auch Elternunterhalt. Dazu kommt die Frage des Kinderfreibetrags und anderer familiärer Freibeträge.
  • Das Recht der Eingliederung Behinderter: Finanzielle und nicht-finanzielle Hilfen zur Eingliederung Behinderter in das normale Leben, dazu gehören alle Hilfen rund um Arbeitsplatz und Arbeit, spezielle Arbeitsschutzgesetze, das Schwerbehindertenrecht. Aber auch die Förderung der Integration in das alltägliche Leben mittels Begegnungen, geförderte Vereinsmitgliedschaften, Partizipation an kulturellen Ereignissen und im Sport und vieles mehr.
  • Das Sozialhilferecht: Alle Formen finanzieller und nicht-finanzieller Hilfe zur Teilhabe am soziokulturellen Existenzminimum, dazu kommen Spezialformen wie z.B. Altenhilfe und Blindenhilfe, Hilfen zur Pflege und Gesundheit, aber auch die finanziellen Voraussetzungen, wie die Anrechnung von Vermögen, die Schonung von Schonvermögen, die Verhältnisse bei Ehepartnern. Schlussendlich die Hilfe zur Re-Integration mit dem Ziel, nicht länger auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
  • Ausbildungsförderungsrecht: Alle Formen finanzieller und nicht-finanzieller Hilfe, z.B. bei Studienkosten, Wohnungsgelder bei Auszubildenden, BAFÖG, Eingliederungshilfen für Behinderte, Fortbildungsförderung, auch steuerlich u.v.m.
  • Allgemeines Sozialrecht: Alle Formen der Förderung und der rechtlichen Beziehungen, die nicht von den Spezialgebieten umfasst sind.
  • Verfahrensrecht im Sozialrecht: Gerichtliche und behördliche Verfahren, deren Voraussetzungen und Auswirkungen im Rahmen des Sozialrechts.

Stichworte Sozialrecht

  • Altersrente,
  • Arbeitslosengeld I,
  • Statusfeststellungsverfahren,
  • Berufsunfähigkeit,
  • Betreuungsgeld,
  • Elterngeld,
  • Elternunterhalt,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • gesetzliche Krankenversicherung,
  • gesetzliche Unfallversicherung,
  • Kindergeld,
  • Krankengeld,
  • medizinische Rehabilitation,
  • Pflegeversicherung,
  • Schwerbehindertenrecht,
  • Sperrzeit,
  • Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Unterhaltsvorschuss,
  • Verletztengeld,
  • Verletztenrente,
  • Wohngeld.
Aktuelle Fortbildungen im Sozialrecht

Aktuelle Probleme aus dem Leistungs- und Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Recht der sozialen Pflegeversicherungen (SPV) (Rechtsanwaltskammer Stuttgart, 20.11.2018)
Ansprüche der Versicherten, Familienversicherung, Auffangversicherung, Versorgungsbezüge, Statusverfahren, Arbeitgeberprüfung

§ Immobilien- und Maklerrecht

  • Ausgestaltung von Maklerverträgen,
  • Beratung von Maklern,
  • Prüfung von Provisionen,
  • Prüfung von Immobilienkaufverträgen,
  • Nießbrauchsrecht,
  • Wohnrecht.

 

Aktuelle Fortbildungen zum Immobilien- und Maklerrecht:

Fallstricke beim Grundstückskaufvertrag (Rechtsanwaltskammer Stuttgart, 10.5.2017)
Anmerkungen zu einzelnen Punkten im Vertrag, Übernahme einer Grundschuld zur Kostenersparnis, Pflicht zur Offenbarung von Mängeln, der Fall arglistig verschwiegener Mängel, Stellen von Vertragsbedingungen, Haftungsausschluss und Verbraucherschutz, Notarvertrag als Formularvertrag und Verbrauchervertrag, Gewährleistungsausschluss bei Immobilien, Scheidungsimmobilien u.v.m.

§ Baurecht

  • Öffentliches Baurecht,
  • Baugenehmigung,
  • Nutzungsgenehmigung,
  • Bauvorbescheid,
  • privates Baurecht.

§ Nachbarrecht

  • Baden-Württembergisches Nachbarrecht,
  • Grenzstreitigkeiten,
  • Überhang,
  • Überwuchs,
  • Rückschnitt.

§ Versicherungsrecht

  • Private Krankenversicherung,
  • private Berufsunfähigkeitsversicherung.
    Aktuelle Fortbildungen im Versicherungsrecht:

    Kausalität und Unfallfolgen in Haftpflicht-, gesetzlicher und privater Unfallversicherung (DeutscheAnwaltAkademie Mannheim, 16.11.2018)
    Die Logik der aktuellen Rechtsprechung in Haftpflicht- und Unfallversicherung.

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§ Arzthaftungsrecht

  • Kunst- und Behandlungsfehler,
  • Schmerzensgeld,
  • Rente,
  • Unterhaltsansprüche.

§ Wettbewerbsrecht

  • Unlauterer Wettbewerb,
  • Abwerbung,
  • Betriebsgeheimnis.