Rechtsanwalt Andreas Tippelt hat den Fachanwalt für Arbeitsrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:
Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Arbeitsrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein besonderer Spezialist für
- Individualarbeitsrecht: Ausbildungsarbeitsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutz, betriebliche Altersversorgung, Arbeitsschutzgesetze für besondere Personengruppen – z.B. Schwangere und Mütter, aber auch Schwerbehinderte und Jugendliche, Arbeitsförderung, Sozialversicherung
- Kollektives Arbeitsrecht: Tarifvertragsrecht, Personalvertretungsrecht, Streikrecht und Mitbestimmungsrecht
- Verfahrensrecht: Arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren, Vertragsverfahren, Behördenumgang auch in speziellen arbeitsrechtlichen Situationen.
In allen Gebieten des Arbeitsrechts ist somit Rechtsanwalt Andreas Tippelt Ihr idealer Partner in Bietigheim, Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung.
Stichworte Arbeits- und Beamtenrecht
- Tarifvertragsrecht,
- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Befristungen,
- Sozialauswahl,
- Krankheit,
- Betriebsrente,
- Betriebsrat,
- Handelsvertreter.