Rechtsanwältin Anke Hirschberger Bietigheim

Anke Hirschberger

Rechtsanwältin und zusätzlich Fachanwältin für Erbrecht.

Rechtsanwältin Anke Hirschberger liegt ihr Spezialgebiet Erbrecht besonders am Herzen, daneben ist sie ständig auf dem Gebiet des Steuerrechts und Steuerstrafrechts tätig, ebenso wie im Handels- und Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Hier finden Sie ihre Rechtsgebiete und ihre aktuellen Fortbildungen.

Motto: Gemeinsam sichern, was Ihnen zusteht und was Sie sich vorstellen.

Rechtsgebiete

§ Erbrecht

Rechtsanwältin Anke Hirschberger hat den Fachanwalt für Erbrecht als Zusatzqualifikation zum allgemeinen Rechtsanwalt, das bedeutet folgendes:

Ein Fachanwalt muss zusätzlich zu seiner Rechtsanwaltstätigkeit regelmäßig eine festgelegte, hohe Anzahl von aktuellen, bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss er, um diese Zusatzqualifikation zu erhalten und zu behalten, regelmäßig eine festgelegte Mindestanzahl von Fortbildungen und Fortbildungsstunden zu Themen des Erbrechts besuchen. Er muss besondere theoretische und praktische Kenntnisse erwerben und in schriftlichen Prüfungen und Fachgesprächen immer wieder nachweisen.

Der Fachanwalt für Erbrecht ist ein besonderer Spezialist für

  • Materielles Erbrecht mit Bezügen zum Schuldrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht und Sozialrecht. Das klassische Erbrecht mit Pflichtteil, Testament, Rechtsnachfolgerschaft, Vermögensübertragungen u.v.m.
  • Internationales Privatrecht im Erbrecht: Sind Erbsachen in verschiedenen Ländern vorhanden oder verschiedene Staatsangehörigkeiten betroffen, wird geklärt, was nach welchem Recht vererbt wird und welche Steuer- und Nachlassverpflichtungen dem oder den Erben daraus erwachsen.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Auszahlung von Teilen des Erbes auch bereits zu Lebzeiten und auch gegen vereinbarte Gegenleistungen des Erben.
  • Vertrags- und Testamentsgestaltung zur Vorbereitung der Erbfolge und besonderer Beachtung rechtlicher Pflichtteilsvorschriften (auch von Pflichtteilsvorschriften verschiedener Länder und Staatsangehörigkeiten)
  • Testamentsvollstreckung: Die Umsetzung des letzten Willens oder der sogenannten letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Absicherung und Vereinfachung des Erbprozesses.
  • Nachlassverwaltung, auch digitale Nachlassverwaltung: Schließung sozialer Medienprofile und Email-Accounts sowie sonstiger offener höchstpersönlicher Posten.
  • Nachlassinsolvenz: Beschränkung der Haftung der Erben für Schulden des Erblassers auf die Höhe des Nachlasses, z.B. um die persönliche Habe des Verblichenen mitnehmen zu können, ohne für etwaige hohe Schulden des Erblassers geradestehen zu müssen.
  • Nachlasspflegschaft: Verwaltung des Erbes durch einen Dritten bis zur Ermittlung des Erben oder der Annahme der Erbschaft.
  • Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht, Freibeträge und Verknüpfungen, rückwirkende Steuer.
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht. Beachtung gesetzlicher Vorschriften und Leitung, sowie Einleitung bürokratisch korrekter Verfahren. Prozesstaktik bei Streitigkeiten vor Gericht.

Stichworte Erbrecht

  • Testamente,
  • Pflichtteil,
  • Testamentsvollstreckung,
  • Unternehmensnachfolge,
  • landwirtschaftliches Erbrecht,
  • Schenkungen,
  • Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, auch gegen Pflegeverpflichtung,
  • Nießbrauch und Wohnrecht,
  • Patientenverfügung,
  • Generalvollmacht,
  • Erbschaftssteuererklärung,
  • Lebensversicherung.
Aktuelle Fortbildungen im Erbrecht:

Probleme des Pflichtteilprozesses (Rechtsanwaltskammer Stuttgart, 15.11.2018)
Kostenaufteilung zwischen den Parteien, taktische Überlegungen, Antragsformulierung, Rechte und Pflichten im Nachlass, Wertermittlung, Teilklage: Chancen und Risiken, Zwangsvollstreckung der Teilurteile, eidesstattliche Versicherung, Bezifferung Pflichtteilsanspruch, Verjährung u.v.m.

Geschwisterstreit im Erb- und Pflichtteilsrecht (DeutscheAnwaltAkademie, Stuttgart, 9.11.2018)Rechtsprechung, Teilungsproblematik, Lösungsmodelle.

Die 40 wichtigsten Testamentsklauseln auf dem Prüfstand (Rechtsanwaltskammer Stuttgart, 26.1.2018)
Neue Möglichkeiten im Standard-Testament, Sonderfälle wie Unternehmertestament, Behindertentestament, Vermächtnisse, Auslandsberührung u.v.m.

Erbrechtliche Bindungen: Fluch oder Segen? (SeminarZircel Stuttgart, 12.5.2017)
Erbrechtliche Bindungen, Ehegattentestamente, Nacherbenbindung u.v.m.

§ Steuerrecht

  • Steuerstrafrecht,
  • Geld im Ausland,
  • Vertretung und Beratung in Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.

§ Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsgründung (Personen- und Kapitalgesellschaften),
  • eigene Haftung,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Unternehmensverkauf,
  • Unternehmensumwandlung,
  • Unternehmensliquidation.

§ Insolvenzrecht

  • Rechtzeitige und geordnete Unternehmensauflösung,
  • Insolvenz,
  • Haftung der Geschäftsleitung,
  • Privatinsolvenz.